Psychotherapie
Psychotherapie ist bei Psychologischen, Ärztlichen und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten eine Kassenleistung, die aber beantragt werden muss. Die Kassen prüfen individuell über zugezogene Gutachter, ob eine „Störung mit Krankheitswert“ vorliegt und der Behandlungsansatz angemessen ist. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, übernehmen gesetzliche und die meisten privaten Kassen überwiegend oder vollständig die Kosten für verhaltenstherapeutische, tiefen-psychologische und psychoanalytische Einzel- und Gruppen-Psychotherapien. Alle Fragen, die sich dazu stellen, können Sie in Ruhe mit mir besprechen.
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte sollten prüfen, in welcher Weise Psychotherapie Bestandteil ihres Versicherungsvertrages ist.
Der Stundensatz privat finanzierter psychotherapeutischer Leistungen (Selbstzahler) orientiert sich an der „Gebührenordnung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder– und Jugendlichenpsychotherapeuten“ (GOP).
Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)®
Einige Kassen haben die Anthroposophische Kunsttherapie(BVAKT)® in Ihr Leistungsspektrum aufgenommen. Bitte kontaktieren Sie Ihre Kasse um Näheres zu erfahren.
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